Zahnersatzregelungen

Informationen zum Thema Zahnersatzregelungen

Was bedeuten die Leistungsarten?

Regelleistung oder Regelversorgung

Die Regelversorgung ist für jeden zahnärztlichen Befund - zum Beispiel zahnbegrenzte Lücke mit einem oder zwei fehlenden Zähnen - vorab festgelegt. Sie beinhaltet neben dem durchschnittlichen Zahnarzt-Honorar auch die in der Regel anfallenden Kosten der Zahntechnik für einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz. Auf ihrer Grundlage werden die Festzuschüsse berechnet, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Gleichartige Leistung (gleichartiger Zahnersatz)

Von gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen. Z.B. wird im hinteren Seitenzahnbereich anstatt einer Vollgusskrone eine Krone mit zahnfarbener Verblendung gefertigt.

Andersartige Leistung (andersartiger Zahnersatz)

Von andersartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn der Patient sich für einen Zahnersatz entscheidet, der sich komplett von der Regelversorgung unterscheidet. Z.B. Implantat anstelle einer Prothese bei fehlenden Zähnen.


 

Was bedeutet Festzuschuss bei Zahnersatz?

Für gesetzlich Versicherte gilt seit dem 1. Januar 2005 folgendes Zuschuss-System für den Zahnersatz: Die Krankenkassen bezahlen sogenannte Festzuschüsse. Das bedeutet: Für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss, ganz gleich für welchen Zahnersatz sich der Patient dann entscheidet.

Der jetzt gültige Festzuschuss deckt 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die "Standardtherapie" ist. In den meisten Füllen wird sich an den Kosten für den Patienten im neuen Festzuschuss-System nichts ändern. Auch die Qualität der Zahnersatzversorgung wird erhalten bleiben. Jedoch bei seltenen und umfangreicheren Zahnersatzarbeiten kann es teurer werden. Der Vorteil im Festzuschuss-System: Der Patient hat größere Auswahlmöglichkeiten, denn er erhält seinen Festzuschuss auch für andere Zahnersatzarbeiten, die nicht zur Regelleistung zählen.


 

Zahnersatz zum Nulltarif?

Da die Krankenkassen zum Zahnersatz einen Festzuschuss gewähren, der sich an der "Regelversorgung" orientiert, kann nur derjenige Zahnarzt für alle Patienten zum "Nulltarif" Zahnersatz anbieten, der sein Labor nicht in Deutschland hat, wo die Preise von den Krankenkassen und dem Gesetzgeber festgelegt sind.

Wer Zahnersatz "Made in Germany" haben möchte, der tatsächlich in deutschen Dentallaboren von Zahntechnikern mit in Deutschland abgeschlossener Ausbildung gefertigt wurde, der aus in Deutschland genehmigten und erprobten Materialien gefertigt wurde, muss auch bereit sein, seinen Eigenanteil zu zahlen. Die zahntechnischen Arbeiten werden mit höchster Qualität und nach den neuesten Erkentnissen der Technik angefertigt. Außerdem kann der Patient den Service eines deutschen Zahnlabors vor Ort für sich beanspruchen: Bei Bedarf kommt ein Zahntechniker zum Behandlungstermin in die Zahnarztpraxis, um bei dem Patienten die Zahnfarbe herauszusuchen oder um zu sehen, ob und wie die Zahnform oder Zahnstellung passen. Oder der Patient kann direkt in das Zahnlabor kommen, um für die individuelle Anpassung der Zahnfarbe oder Zahnform vor Ort zu sein, damit die Arbeit sich harmonisch einfügt und nach dem Einsetzen nicht mehr als Ersatz zu erkennen ist. Nur dann kann er auch die deutschen Garantien für sich beanspruchen.

Mit jedem Auftrag, der im Ausland "zum Nulltarif" gefertigt wird, erteilt der Auftraggeber (Patient) dem heimischen Sozialstaat eine Absage, denn in anderen Ländern gibt es bei weitem nicht überall derartige Sicherungssysteme, wie in Deutschland, die natürlich nicht umsonst zu haben sind, sondern in den Sozialversicherungen Geld kosten.

Der Patient muss auch wissen, dass die Abwanderung der zahntechnischen Arbeiten ins Ausland die heimischen Arbeitsplätze in Frage stellt und somit gefährdet.

Hartz IV-Empfänger haben die Möglichkeit, einen 100%-igen Zuschuss für ihren Zahnersatz aus dem Bereich der Regelleistung zu erhalten. Falls diese Möglichkeit besteht, reden Sie frühzeitig mit Ihrem Zahnarzt. Die Zahnarztpraxis sagt Ihnen dann in derRegel, wie Sie vorgehen sollten, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

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